Fahrradtraining für Schülerinnen und Schüler

Fahrradtraining in Brühl
Fahrradtraining für Schülerinnen und Schüler
Vielleicht erinnern Sie sich auch noch an das eigene Radfahrtraining in der Grundschule? Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Inhalten, die Schülerinnen und Schüler heute beim Radfahrtraining lernen.

Aufgabe der Polizei

Ein Bestandteil der Verkehrsunfallprävention der Polizei NRW ist die Verkehrserziehung. Diese ist vorrangig Aufgabe von Erziehungsberechtigten, Kindertageseinrichtungen und Schulen; dabei werden sie von der Polizei Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunfallprävention unterstützen, indem sie Lehrende beraten und fortbilden, Inhalte vermitteln, Lernziele kontrollieren sowie die Information von Eltern und erwachsenen Bezugspersonen begleiten.

Vorrangig ist die Polizei NRW aber an Übungen mit den Schülerinnen und Schülern im öffentlichen Verkehrsraum beteiligt.

Sinn und Zweck des Fahrradtrainings

In der 4. Klasse werden  die meisten Schülerinnen und Schüler zehn Jahre alt. Damit geht einher, dass die Kinder nach der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 5) nicht mehr den Gehweg mit dem Fahrrad nutzen dürfen. 

Erkennbar ist weiterhin, dass die Verkehrsunfallzahlen mit Kindern ab dem 10. Lebensjahr ansteigen. Kinder sind in diesem Alter zwar häufiger selbstständig unterwegs, aber sind in einigen Verkehrssituationen immer noch auf Unterstützung angewiesen. 

Ein weiterer Grund für das Radfahrtraining ist der Wechsel auf eine weiterführende Schule, die in vielen Fällen weiter vom Wohnort entfernt liegt. 

Inhalt des Fahrradtrainings

Das Fahrradtraining besteht aus theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. 

Theorie 

Themen sind zum Beispiel:

  • Sichtbarkeit im Straßenverkehr
  • Toter Winkel 
  • Wichtigkeit eines Fahrradhelms inklusive der richtigen Trageweise
  • Kontrolle von Rädern und Helmen 

 

Praxis

In einem Fahrradparcours im Schonraum, z.B. auf dem Schulhof, werden durch unterschiedliche Übungen die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler überprüft und auf mögliche Defizite hingewiesen. Bei diesen Vorübungen wird ebenfalls geprüft, ob die Kinder ausreichend Fahrrad fahren können, um an einem Training im öffentlichen Verkehrsraum teilnehmen zu können.  

Stationen des Parcours:
  • Sicheres Aufsteigen und Anfahren
  • Entgegennehmen und Ablegen von Gegenständen während der Fahrt 
  • Bremsübungen
  • Überfahren eines Spurbrettes oder eines Feuerwehrschlauchs
  • Slalom
  • Üben einer Vollbremsung
  • Übung des einhändigen Fahrens 
  • Sicheres Anhalten am Fahrbahnrand
Trainingstage im öffentlichen Verkehrsraum enthalten folgende Elemente:
  • Sicheres Aufsteigen und Anfahren vom Fahrbahnrand
  • Rechtsabbiegen
  • Linksabbiegen mit und ohne Gegenverkehr
  • Vorbeifahren an Hindernissen
  • Befahren eines Kreisverkehrs
  • Befahren abknickender Vorfahrtstraßen 
  • Befahren von Kreuzungen oder Einmündungen mit einer Ampel
  • Praktische Lernzielkontrolle einer vorher festgelegten Übungsstrecke
  • Sicheres Anhalten am Fahrbahnrand

Die Trainingselemente sind an die örtlichen Gegebenheiten der Schule angepasst. Sowohl bei den Trainingstagen im öffentlichen Verkehrsraum als auch bei der Lernzielkontrolle ist die Unterstützung von Eltern unerlässlich. Die theoretische Fahrradprüfung ist Teil des schulischen Unterrichts und wird durch die Lehrerinnen und Lehrer durchgeführt. Zum Abschluss erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmebescheinigung.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110