Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
Dienstgebäude/Besuchsadresse:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Direktion ZA/Dezernat ZA1 - Waffenbehörde - Philipp-Schneider-Str. 8-10 50171 Kerpen
Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Teamleiter Waffenbehörde, Grundsätzliche Angelegenheiten des Waffenrechts, Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Waffensammler/-sachverständige, Waffentrageerlaubnis für Bewachungspersonal, EU-Verbringungserlaubnisse, Waffenhandel/-herstellung, Schießstätten, Schießerlaubnisse, Waffenbeurteilungen.
Herr Wegmann, Telefon: 02233 52-2121
Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Waffenverbote, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, EU-Verbringungserlaubnisse.
Herr Golderer, Telefon 02233 52-2126 Herr Küppers, Telefon: 02233 52-2122
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Waffenbesitzkarten für Erben, Blockiersysteme für Waffen, Europäischer Feuerwaffenpass.
Frau Beusch, Telefon: 02233 52-2123
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Europäischer Feuerwaffenpass, Ausnahmeerlaubnisse vom Alter, Zu- und Wegzüge.
Frau Cremerius, Telefon: 02233 52-2125
Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz
Frau Strohe, Telefon: 02233 52-2124
Kleine Waffenscheine, Ausländervereine und ausländische Vereine Frau Broosche, Telefon: 02233 52-2127
Telefax |
02233 52-2009 |
|
ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de |
Öffnungs-/Besuchszeiten:
Dienstag: |
|
08:30 Uhr |
bis |
12:30 Uhr |
|
|
14:00 Uhr |
bis |
16:00 Uhr |
Donnerstag: |
|
08:30 Uhr |
bis |
12:30 Uhr |
|
|
14:00 Uhr |
bis |
18:00 Uhr |
Die Vorsprache in der Waffenbehörde ist wegen der Corona-Pandemie nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.