Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
Dienstgebäude/Besuchsadresse:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises
als Kreispolizeibehörde
Direktion ZA/Dezernat ZA1
- Waffenbehörde -
Philipp-Schneider-Str. 8-10
50171 Kerpen
Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Teamleiter Waffenbehörde, Grundsätzliche Angelegenheiten des Waffenrechts, Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Waffensammler/-sachverständige, Waffentrageerlaubnis für Bewachungspersonal, EU-Verbringungserlaubnisse, Waffenhandel/-herstellung, Schießstätten, Schießerlaubnisse, Waffenbeurteilungen.
Herr Wegmann, Telefon: 02233 52-2121
Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Waffenverbote, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, EU-Verbringungserlaubnisse.
Herr Golderer, Telefon 02233 52-2126
Herr Küppers, Telefon: 02233 52-2122
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Waffenbesitzkarten für Erben, Blockiersysteme für Waffen, Europäischer Feuerwaffenpass.
Frau Broosche, Telefon: 02233 52-2123
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Europäischer Feuerwaffenpass, Ausnahmeerlaubnisse vom Alter, Zu- und Wegzüge.
Frau Cremerius, Telefon: 02233 52-2125
Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz
Frau Strohe, Telefon: 02233 52-2124
Kleine Waffenscheine, Ausländervereine und ausländische Vereine
Frau Broosche, Telefon: 02233 52-2123
Telefax |
02233 52-2009 |
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ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.derel="nofollow" |
Öffnungs-/Besuchszeiten:
Dienstag: |
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08:30 Uhr |
bis |
12:30 Uhr |
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14:00 Uhr |
bis |
16:00 Uhr |
Donnerstag: |
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08:30 Uhr |
bis |
12:30 Uhr |
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14:00 Uhr |
bis |
18:00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:
Hinweis:
Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.
Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.