Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
Anschrift des Dienstgebäudes der Waffenbehörde:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde
Direktion ZA/Dezernat ZA1
- Waffenbehörde -
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim
Springmesser aller Art sind verboten
Die zum 31.10.2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung zum Waffengesetz beinhaltet u.a. die Änderung, dass nunmehr alle Springmesser zu den verbotenen Waffen gehören.
Hierzu gehören auch funktionsuntüchtige Springmesser sowie die bis zum vorgenannten Termin erlaubten Springmesser (seitlicher Klingenaustritt, Klingenlänge höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist), soweit kein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt.
Amnestieregelung:
Bis zum 1. Oktober 2025 besteht die Möglichkeit, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle verbotene Springmesser zur Entsorgung zu überlassen, ohne für den Umgang mit diesen Springmessern sanktioniert zu werden.
Telefax | 02271 81-2009 |
ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de (ZA13[dot]W[dot]Recht[dot]Rhein-Erft-Kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de) |
Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Teamleitung und Erlaubniserteilung für Waffenhändler, Waffensammler, Schießstätten:
Herr Wegmann
Tel. 02271 81-2121
Erlaubniserteilung A-H, Erben A-M
Frau Tümmler
Tel. 02271 81 2128
Erlaubniserteilung I-N
Frau Cremerius
Tel. 02271 81-2125
Erlaubniserteilung O-S, Erben N-Z
Herr Lüdtke
Tel. 02271 81-2136
Erlaubniserteilung T-Z
Frau Mücke
Tel. 02271 81-2135
Erlaubniserteilung Kleiner Waffenschein
Frau Gehlen
Tel. 02271 81-2127
Sachbearbeitung Sichere Aufbewahrung/Abgabe von Waffen und Munition
Frau Strohe
Tel. 02271 81-2124
Sachbearbeitung Zuverlässigkeit A-H und Ordnungswidrigkeiten
Frau Broosche
Tel. 02271 81-2137
Sachbearbeitung Zuverlässigkeit I-R und Versammlungsrecht
Herr Küppers
Tel. 02271 81-2122
Sachbearbeitung Zuverlässigkeit S-Z und Versammlungsrecht
Frau Seipolt
Tel. 02271 81-2126
Öffnungs-/Besuchszeiten:
Dienstag: | 08:30 Uhr | bis | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | bis | 16:00 Uhr | ||
Donnerstag: | 08:30 Uhr | bis | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:
Hinweis:
Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.
Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.
Weitere Informationen
Was regelt das Waffengesetz und was bedeutet das für mich als Bürger?
Antworten hierauf sowie weitere wichtige Informationen finden Sie unter Waffenrecht | Internetwache Polizei NRW