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Asservate Waffen
Waffenrecht - Ansprechpartner und Formulare
Hier erhalten Sie Hinweise rund um das Thema Waffenrecht.

Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
 

Wichtiger Hinweis:

Zu der Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke gibt es ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Az. 20 A 2384/20.

Demnach sind Schlüssel für Aufbewahrungsbehältnisse von Schusswaffen und Munition gemäß § 36 Abs. 1, 5 WaffG i. V. m. § 13 AWaffV auf dem Sicherheitsniveau zu verwahren, welches auch für die Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist.

Ohne einen Nachweis der entsprechenden Schlüsselaufbewahrung liegt kein geeigneter Nachweis zur sicheren Aufbewahrung der Waffen vor.

Zu diesem Thema wurde ein Merkblatt erstellt (siehe Downloads).

 

Anschrift des Dienstgebäudes der Waffenbehörde:

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde

Direktion ZA/Dezernat ZA1
- Waffenbehörde -
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim

 

Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Teamleiter Waffenbehörde, Grundsätzliche Angelegenheiten des Waffenrechts, Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Waffensammler/-sachverständige, Waffentrageerlaubnis für Bewachungspersonal, EU-Verbringungserlaubnisse, Waffenhandel/-herstellung, Schießstätten, Schießerlaubnisse, Waffenbeurteilungen.

Herr Wegmann, Telefon: 02271 81-2121

Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Waffenverbote, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, EU-Verbringungserlaubnisse.

Frau Seipolt, Telefon 02271 81-2126
Herr Küppers, Telefon: 02271 81-2122

Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Waffenbesitzkarten für Erben, Blockiersysteme für Waffen, Europäischer Feuerwaffenpass.

Frau Broosche, Telefon: 02271 81-2123

Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Europäischer Feuerwaffenpass, Ausnahmeerlaubnisse vom Alter, Zu- und Wegzüge.

Frau Cremerius, Telefon: 02271 81-2125

Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz

Frau Strohe, Telefon: 02271 81-2124

Kleine Waffenscheine, Ausländervereine und ausländische Vereine

Frau Gehlen, Telefon: 02271 81-2127

 

 

Telefax 02271 81-2009
E-Mail ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de (ZA13[dot]W[dot]Recht[dot]Rhein-Erft-Kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Öffnungs-/Besuchszeiten:

Dienstag:   08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:   08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:

https://smartcx.rhein-erft-kreis.de/m/kreispolizeibehoerde/extern/calendar/?uid=cfb64cb8-844e-4747-8dfd-585f5c43d3c9

 

Hinweis:

Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.

Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.  

 

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