Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
Anschrift des Dienstgebäudes der Waffenbehörde:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde
Direktion ZA/Dezernat ZA1
- Waffenbehörde -
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim
Hinweis zum Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 30.08.2023 bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Schlüsseln für Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und/oder Munition:
Hierzu hat das LKA NRW eine Zusammenfassung mit den zum Thema häufig gestellten Fragen und Antworten herausgegeben, welche unter Downloads hinterlegt ist.
Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Teamleiter Waffenbehörde, Grundsätzliche Angelegenheiten des Waffenrechts, Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Waffensammler/-sachverständige, Waffentrageerlaubnis für Bewachungspersonal, EU-Verbringungserlaubnisse, Waffenhandel/-herstellung, Schießstätten, Schießerlaubnisse, Waffenbeurteilungen.
Herr Wegmann, Telefon: 02271 81-2121
Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Waffenverbote, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, EU-Verbringungserlaubnisse.
Frau Seipolt, Telefon 02271 81-2126
Herr Küppers, Telefon: 02271 81-2122
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Waffenbesitzkarten für Erben, Blockiersysteme für Waffen, Europäischer Feuerwaffenpass.
Frau Broosche, Telefon: 02271 81-2123
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Europäischer Feuerwaffenpass, Ausnahmeerlaubnisse vom Alter, Zu- und Wegzüge.
Frau Cremerius, Telefon: 02271 81-2125
Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz
Frau Strohe, Telefon: 02271 81-2124
Kleine Waffenscheine, Ausländervereine und ausländische Vereine
Frau Gehlen, Telefon: 02271 81-2127
Telefax | 02271 81-2009 |
ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de (ZA13[dot]W[dot]Recht[dot]Rhein-Erft-Kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de) |
Öffnungs-/Besuchszeiten:
Dienstag: | 08:30 Uhr | bis | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | bis | 16:00 Uhr | ||
Donnerstag: | 08:30 Uhr | bis | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:
Hinweis:
Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.
Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.