Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
Anschrift des Dienstgebäudes der Waffenbehörde:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde
Direktion ZA/Dezernat ZA1
- Waffenbehörde -
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim
Springmesser aller Art sind verboten
Die zum 31.10.2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung zum Waffengesetz beinhaltet u.a. die Änderung, dass nunmehr alle Springmesser zu den verbotenen Waffen gehören.
Hierzu gehören auch funktionsuntüchtige Springmesser sowie die bis zum vorgenannten Termin erlaubten Springmesser (seitlicher Klingenaustritt, Klingenlänge höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist), soweit kein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt.
Amnestieregelung:
Bis zum 1. Oktober 2025 besteht die Möglichkeit, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle verbotene Springmesser zur Entsorgung zu überlassen, ohne für den Umgang mit diesen Springmessern sanktioniert zu werden.
Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Teamleiter Waffenbehörde, Grundsätzliche Angelegenheiten des Waffenrechts, Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Waffensammler/-sachverständige, Waffentrageerlaubnis für Bewachungspersonal, EU-Verbringungserlaubnisse, Waffenhandel/-herstellung, Schießstätten, Schießerlaubnisse, Waffenbeurteilungen.
Herr Wegmann, Telefon: 02271 81-2121
Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Waffenverbote, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, EU-Verbringungserlaubnisse.
Frau Seipolt, Telefon 02271 81-2126
Herr Küppers, Telefon: 02271 81-2122
Frau Broosche, Telefon 02271 81-2128
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Waffenbesitzkarten für Erben, Blockiersysteme für Waffen, Europäischer Feuerwaffenpass.
Frau Villnow, Telefon: 02271 81-2123
Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Europäischer Feuerwaffenpass, Ausnahmeerlaubnisse vom Alter, Zu- und Wegzüge.
Frau Cremerius, Telefon: 02271 81-2125
Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz
Frau Strohe, Telefon: 02271 81-2124
Kleine Waffenscheine, Ausländervereine und ausländische Vereine
Frau Gehlen, Telefon: 02271 81-2127
Telefax | 02271 81-2009 |
ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de (ZA13[dot]W[dot]Recht[dot]Rhein-Erft-Kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de) |
Öffnungs-/Besuchszeiten:
Dienstag: | 08:30 Uhr | bis | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | bis | 16:00 Uhr | ||
Donnerstag: | 08:30 Uhr | bis | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:
Hinweis:
Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.
Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.