Waffenrecht - Ansprechpartner und Formulare

Asservate Waffen
Waffenrecht - Ansprechpartner und Formulare
Hier erhalten Sie Hinweise rund um das Thema Waffenrecht.

Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
 

Anschrift des Dienstgebäudes der Waffenbehörde:

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde

Direktion ZA/Dezernat ZA1
- Waffenbehörde -
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim

Springmesser aller Art sind verboten

Die zum 31.10.2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung zum Waffengesetz beinhaltet u.a. die Änderung, dass nunmehr alle Springmesser zu den verbotenen Waffen gehören.

Hierzu gehören auch funktionsuntüchtige Springmesser sowie die bis zum vorgenannten Termin erlaubten Springmesser (seitlicher Klingenaustritt, Klingenlänge höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist), soweit kein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt.

Amnestieregelung: 
Bis zum 1. Oktober 2025 besteht die Möglichkeit, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle verbotene Springmesser zur Entsorgung zu überlassen, ohne für den Umgang mit diesen Springmessern sanktioniert zu werden.

 

Telefax 02271 81-2009
E-Mail ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de (ZA13[dot]W[dot]Recht[dot]Rhein-Erft-Kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

 

Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Teamleitung und Erlaubniserteilung für Waffenhändler, Waffensammler, Schießstätten:

Herr Wegmann
Tel. 02271 81-2121

 

Erlaubniserteilung A-H, Erben A-M

Frau Tümmler
Tel. 02271 81 2128

 

Erlaubniserteilung I-N

Frau Cremerius
Tel. 02271 81-2125

 

Erlaubniserteilung O-S, Erben N-Z

Herr Lüdtke
Tel. 02271 81-2136

 

Erlaubniserteilung T-Z

Frau Mücke
Tel. 02271 81-2135

 

Erlaubniserteilung Kleiner Waffenschein

Frau Gehlen
Tel. 02271 81-2127

 

Sachbearbeitung Sichere Aufbewahrung/Abgabe von Waffen und Munition

Frau Strohe
Tel. 02271 81-2124

 

Sachbearbeitung Zuverlässigkeit A-H und Ordnungswidrigkeiten

Frau Broosche
Tel. 02271 81-2137

 

Sachbearbeitung Zuverlässigkeit I-R und Versammlungsrecht

Herr Küppers
Tel. 02271 81-2122

 

Sachbearbeitung Zuverlässigkeit S-Z und Versammlungsrecht

Frau Seipolt
Tel. 02271 81-2126

 

 

Öffnungs-/Besuchszeiten:

Dienstag:   08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:   08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:

https://smartcx.rhein-erft-kreis.de/m/kreispolizeibehoerde/extern/calendar/?uid=cfb64cb8-844e-4747-8dfd-585f5c43d3c9

Hinweis:

Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.

Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.  

Weitere Informationen

Was regelt das Waffengesetz und was bedeutet das für mich als Bürger?  

Antworten hierauf sowie weitere wichtige Informationen finden Sie unter Waffenrecht | Internetwache Polizei NRW 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110