Waffenrecht - Ansprechpartner und Formulare

Asservate Waffen
Waffenrecht - Ansprechpartner und Formulare
Hier erhalten Sie Hinweise rund um das Thema Waffenrecht.

Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
 

Anschrift des Dienstgebäudes der Waffenbehörde:

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde

Direktion ZA/Dezernat ZA1
- Waffenbehörde -
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim

 

Springmesser aller Art sind verboten

Die zum 31.10.2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung zum Waffengesetz beinhaltet u.a. die Änderung, dass nunmehr alle Springmesser zu den verbotenen Waffen gehören.

Hierzu gehören auch funktionsuntüchtige Springmesser sowie die bis zum vorgenannten Termin erlaubten Springmesser (seitlicher Klingenaustritt, Klingenlänge höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist), soweit kein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt.

Amnestieregelung: 
Bis zum 1. Oktober 2025 besteht die Möglichkeit, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle verbotene Springmesser zur Entsorgung zu überlassen, ohne für den Umgang mit diesen Springmessern sanktioniert zu werden.

 

Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Teamleiter Waffenbehörde, Grundsätzliche Angelegenheiten des Waffenrechts, Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Waffensammler/-sachverständige, Waffentrageerlaubnis für Bewachungspersonal, EU-Verbringungserlaubnisse, Waffenhandel/-herstellung, Schießstätten, Schießerlaubnisse, Waffenbeurteilungen.

Herr Wegmann, Telefon: 02271 81-2121


Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Waffenverbote, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, EU-Verbringungserlaubnisse.

Frau Seipolt, Telefon 02271 81-2126
Herr Küppers, Telefon: 02271 81-2122


Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Waffenbesitzkarten für Erben, Blockiersysteme für Waffen, Europäischer Feuerwaffenpass.

Frau Broosche, Telefon: 02271 81-2123

Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Europäischer Feuerwaffenpass, Ausnahmeerlaubnisse vom Alter, Zu- und Wegzüge.

Frau Cremerius, Telefon: 02271 81-2125

Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz

Frau Strohe, Telefon: 02271 81-2124


Kleine Waffenscheine, Ausländervereine und ausländische Vereine

Frau Gehlen, Telefon: 02271 81-2127

 

 

Telefax 02271 81-2009
E-Mail ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de (ZA13[dot]W[dot]Recht[dot]Rhein-Erft-Kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Öffnungs-/Besuchszeiten:

Dienstag:   08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:   08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:

https://smartcx.rhein-erft-kreis.de/m/kreispolizeibehoerde/extern/calendar/?uid=cfb64cb8-844e-4747-8dfd-585f5c43d3c9

 

Hinweis:

Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.

Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.  

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110