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Asservate Waffen
Waffenrecht - Ansprechpartner und Formulare
Hier erhalten Sie Hinweise rund um das Thema Waffenrecht.

Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist als Waffenbehörde für alle Angelegenheiten des Waffenrechts im Kreisgebiet zuständig.
 

Dienstgebäude/Besuchsadresse:

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises
als Kreispolizeibehörde
Direktion ZA/Dezernat ZA1 
- Waffenbehörde -
Philipp-Schneider-Str. 8-10
50171 Kerpen

 

Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Teamleiter Waffenbehörde, Grundsätzliche Angelegenheiten des Waffenrechts, Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine für Waffensammler/-sachverständige, Waffentrageerlaubnis für Bewachungspersonal, EU-Verbringungserlaubnisse, Waffenhandel/-herstellung, Schießstätten, Schießerlaubnisse, Waffenbeurteilungen.

Herr Wegmann, Telefon: 02233 52-2121

Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Waffenverbote, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, EU-Verbringungserlaubnisse.

Herr Golderer, Telefon 02233 52-2126
Herr Küppers, Telefon: 02233 52-2122

Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Waffenbesitzkarten für Erben, Blockiersysteme für Waffen, Europäischer Feuerwaffenpass.

Frau Broosche, Telefon: 02233 52-2123
 

Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Jäger, Waffenbesitzkarten für Vereine, Europäischer Feuerwaffenpass, Ausnahmeerlaubnisse vom Alter, Zu- und Wegzüge.

Frau Cremerius, Telefon: 02233 52-2125
 

Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz

Frau Strohe, Telefon: 02233 52-2124

Kleine Waffenscheine, Ausländervereine und ausländische Vereine

Frau Broosche, Telefon: 02233 52-2123
 

 

 

Telefax

02233 52-2009

E-Mail

ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.derel="nofollow"

Öffnungs-/Besuchszeiten:

Dienstag:

 

08:30 Uhr

bis

12:30 Uhr

 

 

14:00 Uhr

bis

16:00 Uhr

Donnerstag:

 

08:30 Uhr

bis

12:30 Uhr

 

 

14:00 Uhr

bis

18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das nachfolgende Termintool möglich:

https://smartcx.rhein-erft-kreis.de/m/kreispolizeibehoerde/extern/calendar/?uid=cfb64cb8-844e-4747-8dfd-585f5c43d3c9

 

Hinweis:

Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.

Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege zu versenden.  

 

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