Opferschutz nach Straftaten

Polizeilicher Opferschutz
Opferschutz nach Straftaten
Opfer haben ein Recht auf Hilfe und Unterstützung!

Aufgaben  

  • Opferhilfegespräche auf Anfrage und in besonderen Fällen
  • Ansprechpartner für Fragen zum Opferschutz
  • Zusammenarbeit mit externen Institutionen in Gremien und Netzwerken

Opfer haben ein Recht auf Hilfe und Unterstützung!

 

 

Opferschutz Kriminalität

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises
als Kreispolizeibehörde
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim

Frau Marita Dias Monteiro         02271 81-4813
Herr Reinhold Hollemann           02271 81-4812

Telefax: 02271 81-4819
E-Mail: K.Kriminalpraevention.Opferschutz.Rhein-Erft-Kreis [at] polizei.nrw.de

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110