241015-4: Unbekannter erbeutet Bargeld mit dreister Lüge – Zeugensuche

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241015-4: Unbekannter erbeutet Bargeld mit dreister Lüge – Zeugensuche
Täter gab sich als Handwerker aus
PLZ
50226
Polizei Rhein-Erft-Kreis
Hinweise geben!
Polizei Rhein-Erft-Kreis

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem circa 20 bis 25 Jahre alten und ungefähr 170 Zentimeter großen Mann mit dunklen, kurzen Haaren. Ihm wird vorgeworfen, sich am Montagvormittag (14. Oktober) mit einer Lüge Zutritt zu einer Wohnung in Frechen verschafft und Bargeld entwendet zu haben. Zur Tatzeit habe der Täter ein Basecap und dunkle Kleidung getragen.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zum Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]rhein-erft-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de) entgegen.

Ersten Erkenntnissen zufolge habe der Gesuchte gegen 11.30 Uhr an der Wohnungstür des Geschädigten an der Kapfenberger Straße geklingelt und sich als Handwerker ausgegeben. Der Bewohner sei mit dem Unbekannten ins Badezimmer gegangen und habe den Wasserhahn aufgedreht. Dabei habe er einen Schatten im Flur der Wohnung wahrgenommen. Nachdem der Frechener aus dem Badezimmer ging, habe der Betrüger die Wohnung verlassen. Danach habe der Geschädigte bemerkt, dass Bargeld entwendet wurde. Durch ein Fenster habe er gesehen, wie der angebliche Handwerker zusammen mit zwei anderen Männern zu Fuß davonlief. Er alarmierte die Polizei.

Hinzugerufene Polizisten nahmen eine Strafanzeige auf und sicherten Spuren.

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis rät: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung! Bleiben Sie bei vorgetragenen Anliegen skeptisch! Handwerker und andere Dienstleister kommen in der Regel nicht unangemeldet. Rufen Sie gegebenenfalls bei dem angegebenen Unternehmen oder Ihrem Vermieter an und lassen Sie sich den Arbeitseinsatz bestätigen. Wenn Sie den Verdacht haben, betrogen worden zu sein, wählen Sie die 110. Über den Polizeinotruf erhalten Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe. (jus)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110