241121-1: Betrüger mit mieser Masche unterwegs

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241121-1: Betrüger mit mieser Masche unterwegs
Ermittler suchen Zeugen
PLZ
50226
Polizei Rhein-Erft-Kreis
Hinweise geben!
Polizei Rhein-Erft-Kreis

Die Polizei fahndet nach einem unbekannten Mann, der am Dienstagnachmittag (19. November) in Frechen nach einem Schockanruf Geld von einer Seniorin entgegennahm und in unbekannte Richtung flüchtete. Der Unbekannte sei dunkelhaarig gewesen und habe einen blauen Mundschutz sowie Handschuhe getragen.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]rhein-erft-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de) entgegen.

Laut ersten Informationen erhielt die Seniorin gegen 15 Uhr einen Anruf. Eine Unbekannte habe sich als Richterin ausgegeben und von einem schweren Verkehrsunfall berichtet, den ein Angehöriger verursacht haben soll. Um einer Haftstraße zu entgehen, müsse die Seniorin eine Kaution in bar hinterlegen, die ein Mitarbeiter umgehend abholen werde. Mit dieser Lüge setzte sie die ältere Dame derart unter Druck, dass sie einem Unbekannten vor ihrem Wohnhaus an der Hüchelner Straße mehrere tausend Euro Bargeld übergab.

Polizisten fertigten eine Strafanzeige, Beamte der Kriminalpolizei haben die Ermittlungen aufgenommen.

Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus und gehen Sie nie auf die vorgetragenen Forderungen ein. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie stattdessen auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei. (rs)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110