In der Praxis fällt auf, dass queerfeindliche Straftaten im Vergleich zu den in diesem Bereich erwarteten Straftaten kaum zur Anzeige gebracht werden. Dies gilt es zu ändern. Nur wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Straftaten erlangt, können diese auch verfolgt werden und so hoffentlich langfristig zu einem besseren Miteinander beitragen. Die Veranstaltung hat den Schwerpunkt "Anzeige bei queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung".
Folgende Fragen stehen im Fokus:
Was kann angezeigt werden? Wie geht das überhaupt und was passiert danach? Wie sehen die verschiedenen Möglichkeiten einer Anzeigenerstattung aus? Wo bekomme ich Beratung in Bielefeld?
Die Veranstaltung wird in Kooperation durchgeführt von
Staatsanwaltschaft Bielefeld
Gleichstellungsstelle Stadt Bielefeld
Volkshochschule Bielefeld
Polizei Bielefeld