Dabei gehen die Täter keineswegs willkürlich vor: Sie sprechen ihre Opfer gezielt an und nutzen vorhandene Unsicherheiten oder familiäre Probleme und erschleichen sich mit angeblicher Empathie das Vertrauen der Betroffenen. Der erste Kontakt erfolgt über soziale Netzwerke, in Chats oder beispielsweise vor Schulen.
Perfides Spiel mit den Gefühlen
Sitzen die Opfer erst einmal in der emotionalen Falle, üben die Täter psychischen Druck auf sie aus: Sie täuschen z. B. eine finanzielle Notlage vor und bitten die Betroffenen für Geld um Sex mit Dritten. Andere geben sich schnell als Zuhälter zu erkennen, drohen mit Gewalt und schüchtern sie massiv ein.
Gegen diese Unterdrückung können sich die jungen Frauen dann oft nicht mehr wehren. Hinzu kommt, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits völlig isoliert sind und keine sozialen Kontakte mehr haben. Das macht es ihnen besonders schwer, Hilfe zu suchen.
Diese Art der sexuellen Ausbeutung ist Teil des Menschenhandels, strafbar nach § 232 StGB.
Hilfe für Betroffene
Frauen geben sich oft selbst die Schuld und suchen aus Scham keine Hilfe. Schuld an der Situation hat aber immer der Täter, niemals das Opfer.
- Lassen Sie sich nicht zu sexuellen Handlungen gegen Geld überreden – auch nicht, um ihrem Partner einen Gefallen zu tun. Sexuelle Ausbeutung ist strafbar.
- In einer akut bedrohlichen Situation wenden Sie sich an die Polizei unter 110.
- Wenn Sie bereits Opfer von sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution wurden, suchen Sie sich Hilfe bei Beratungsstellen oder der Polizei. Sie können Anzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Ziehen Sie Vertrauenspersonen oder Ansprechpartner aus Beratungsstellen hinzu, wenn Sie sich nicht allein zur Polizei trauen.
- Lassen Sie mögliche Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren.
- Wenn Sie den Verdacht haben, dass Freunde oder Geschwister Opfer eines Loverboys wurden, können Sie sich an die Polizei wenden oder Beratungsstellen zur Rate ziehen. Gemeinsam können Sie ein Vorgehen besprechen, wie Ihrer Angehörigen geholfen werden kann.
(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder)
Kontakte und Anlaufstellen
- "Hinweistelefon sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen" unter der Nummer 0800 0431 431
- "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" unter der Nummer 116 016
- "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" unter der Nummer 0800 2255530
- Notrufeinrichtungen, wie Frauenberatungsstellen
- Frauenhäuser
- Gleichstellungsstellen bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen
- Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING
- Opferschutzbeauftragte der Polizei
- jede Polizeidienststelle, insbesondere die Fachkommissariate für Sexualstraftaten
Weiterführende Links
- Kurzfilm des Bundeskriminalamtes
- https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/loverboys-wenn-aus-liebe-prostitution-wird/
- https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/loverboys-sexuelle-ausbeutung-im-namen-der-liebe/
- https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/loverboys-zwingen-zur-prostitution/