Immer wieder kommt es zu Problemen, weil Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden. Oder sogar die entstandene Rettungsgasse zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen. Damit machen sie die Durchfahrt für die nachfolgenden Rettungskräften unmöglich. Auf dem Weg zum Einsatzort ist das für die Einsatzkräfte eine nervenaufreibende Geduldsprobe. Noch viel wichtiger ist: Rettungsgassen retten Leben.
Deshalb ist es wichtig, bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen sowie mehrspurigen Außerortsstraßen immer frühzeitig eine Rettungsgasse zu bilden.
Die Rettungsgasse soll bereits beim Heranfahren an das Stauende gebildet werden - und zwar bei jedem Stau!
Nur so ist es Rettungs- und Einsatzkräften möglich, einen Unfallort schnellstmöglich zu erreichen und Hilfe zu leisten. Jede Sekunde zählt! Eine Rettungsgasse darf auch nach der Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs nicht wieder geschlossen werden. Es könnten weitere Rettungsfahrzeuge folgen. Im Stau sollen Fahrzeuginsassen in Ihrem Fahrzeug bleiben und nicht unvorsichtig die Fahrbahn betreten.
Zum 14. Dezember 2016 trat eine Novellierung des § 11 (2) der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die Regelungen zum Bilden einer Rettungsgasse sind unmissverständlich:
Wo ist eine Rettungsgasse zu bilden?
Rettungsgassen sind auf Bundesautobahnen und Außerortsstraßen bei mindestens zwei Fahrstreifen Pflicht.
Wann ist eine Rettungsgasse zu bilden?
Die Rettungsgasse wird bereits bei stockendem Verkehr gebildet.
Wie ist eine Rettungsgasse zu bilden?
Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Das Prinzip ist ganz einfach mit der rechten Hand zu merken: Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger ist die Rettungsgasse.
Der Seiten- oder Standstreifen ist kein geeigneter Ersatz für eine Rettungsgasse.
Jede Sekunde, die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei länger benötigen, um an die Einsatzstelle zu gelangen, kann Menschenleben kosten. Wer gegen die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse verstößt, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. In besonderen Fällen drohen bei Verstößen bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot oder sogar eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Seit 2020 müssen Fahrzeugführende, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge hängen, um schneller voran zu kommen, mindestens 240 Euro bezahlen und erhalten zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie einen Monat Fahrverbot.